Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Agb swissestetic

1. Geltungsbereich, Begriffe, Exklusivität

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Leistungen, Dienstleistungen, etc. der swissestetic AG, CH‐6340 Baar (nachfolgend: swissestetic) im Verkehr mit Geschäftskunden (nachfolgend: Kunde). Die AGB gelten exklusiv und ausschliesslich sowie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen swissestetic und dem Kunden. Die AGB sind in jeweils aktueller Fassung unter www.swissestetic.ch/agb publiziert.

1.2 swissestetic beliefert unter Zugrundelegung der offiziellen Preisliste nur ausgewiesene, ausgebildete und qualifizierte medizinisch‐kosmetische Partner wie z.B. Arztpraxen, Kliniken, Kosmetikinstitute, Fachschulen, Day Spa’s und Hotel Spa's (selektives Vertriebssystem). Sofern Zweifel an der Qualifikation eines Kunden bestehen, kann swissestetic eine Bestellung teilweise oder vollumfänglich ablehnen, ohne dass der Kunde daraus Schadensansprüche geltend machen kann.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar und gelten auch dann nicht, wenn der Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

2. Angebot, Zustandekommen des Vertrages

2.1 Unser Angebot ist freibleibend, sofern es nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet wurde. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt daher erst durch die Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware durch swissestetic zustande.

2.2 Massangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd massgebend. Nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden. 2.3 Für den Kunden ist eine Bestellung verbindlich, sobald dieser uns seine Bestellung per Post, Telefon, Fax oder E‐Mail übermittelt hat oder die Bestellung als Auftrag von unseren Mitarbeitern im Aussendienst notiert wurde.

3. Preise, Versandkosten

3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungstellung gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage der Rechnungsstellung gültigen Preise, welche sich immer auf die aktuell gültigen Preislisten beziehen.

3.2 Die Versandkosten sind grundsätzlich nicht im Preis enthalten (siehe Punkt 4.5).

3.3 Sofern wir aktionsbedingt und zeitlich limitiert Preise oder Einkaufskonditionen von bestimmten Artikeln reduzieren, anpassen oder abändern, kann der Käufer nicht rückwirkend eine Preisreduktion oder ‐anpassung für bereits bestellte oder gelieferte Artikel einfordern oder bei künftigen Bestellungen ausserhalb des von uns fixierten Aktionszeitraumes diese Konditionen wiederkehrend einfordern.

3.4 Beginn, Dauer, Art und Umfang von möglichen Verkaufsaktionen und damit verbundenen Preis‐ oder Konditionsänderungen bestimmt einzig swissestetic und kommuniziert diese entsprechend.

4. Lieferzeit und Lieferkonditionen

4.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und ungefähr, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 2 Werktagen nach dem angegebenen Liefertermin auf jeden Fall noch als rechtzeitig.

4.2 Wird für swissestetic die Leistung auf Grund höherer Gewalt oder aus anderen aussergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen (bspw. Epidemie oder Pandemielage, behördliche Anordnungen) ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

4.3 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit dieser nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadenersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

4.4 Unsere Vertrags‐ und Lieferpflichten ruhen, solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit gegenüber uns im Rückstand oder Verzug ist.

4.5 Die Lieferung ab einem Warenwert von CHF 500.— (inkl. MwSt.) erfolgt stets verpackungs‐ und versandkostenfrei, ausschliesslich gewünschter Express‐ oder Sonder‐Zustellgebühren.

4.6 Für gewünschte Express‐Lieferungen und ‐bearbeitungen, kann durch swissestetic ein Express‐Zuschlag in Höhe von CHF 20.— berechnet werden. Für gewünschte Sonderzustellungen wie z.B. Versand über den Postschalter, etc., kann eine zusätzliche Aufwandentschädigung in Höhe von CHF 10.— berechnet werden.

5. Versand

5.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden oder bei Erstbestellung per Vorkasse. Die Gefahr geht mit Versand der Ware auf ihn über, auch wenn die Lieferung fracht-frei erfolgt. Ohne ausdrückliche separate Vereinbarung ist swissestetic nicht verpflichtet, für den Transport eine Transportversicherung abzuschliessen.

5.2 Dem Kunden obliegt es, die bestellte und an ihn versandte Ware am Liefertermin persönlich entgegenzunehmen. Sollte die Ware vom Kunden nicht persönlich entgegengenommen werden können, haftet swissestetic nicht für die Zustellung an sogenannte dritte Personen oder die Ablieferung an nicht fremdzugriffsgeschützten Aufbewahrungsstellen (z.B. Milchkasten, Briefkasten etc.). Um für den Kunden etwaige Versandrisiken und ‐kosten auszuschliessen, bieten wir die Möglichkeit der Selbstabholung der bestellten Ware am Firmenstandort.

5.3 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, kann swissestetic Bestellungen auch in Teillieferungen zustellen. Dies berechtigt den Kunden nicht zu einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Bestellung. Es gelten die unter Punkt §4 genannten Fristen sowie die entsprechende Abwicklung als vereinbart.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1 Rechnungen von swissestetic sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Etwaige Ausnahmen werden unter Punkt 6.3 geregelt.

6.2 Vom Kunden eigenmächtig vorgenommene und nicht vorher schriftlich vereinbarte Rechnungsabzüge werden generell wie ein Zahlungsverzug behandelt und entsprechend gemahnt, wodurch dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen können. Unabhängig davon ruht bis zu einem vollständigen Ausgleich die Lieferpflicht von swissestetic für weitere Bestellungen.

6.3 Werden andere als unter Punkt 6.1 genannte Zahlungsziele mit dem Kunden vereinbart, bedürfen dieser immer der beidseitigen Schriftform. Es besteht für swissestetic keine Lieferpflicht, solange der Kunde die separate Zahlungsvereinbarung nicht unterzeichnet übermittelt hat.

6.4 Solange eine separate Zahlungsvereinbarung mit dem Kunden besteht, werden weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse ausgeführt. Werden swissestetic nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, kann swissestetic Vorauskasse verlangen. swissestetic kann dem Kunden für die Vorauszahlung der eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgerecht eingeht. Wurde die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde (egal aus welchem Grund) mit einer fälligen Zahlung in Zahlungsverzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem Fall ist swissestetic berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in der Höhe von 5% per annum zu berechnen.

6.5 Für administrativen Aufwand berechnen wir für die 1. Mahnung CHF 15.— und für die 2. Mahnung CHF 25.—. Die Forderung eines höheren Schadens durch swissestetic bleibt vorbehalten.

6.6 Wechsel, Schecks und Naturalien anderer Güter werden grundsätzlich zur Tilgung der Kaufpreisforderung nicht entgegengenommen.

6.7 Aus besonderem Grund (insb. erhöhte Risikobeurteilung) kann swissestetic bei Bestellungen auf eine teil– oder vollumfängliche Vorkasse des Käufers bestehen.

6.8 Der Kunde ist zur Verrechnung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von swissestetic anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf derselben Bestellung beruht.

7. Pflichten des Kunden

7.1 swissestetic beliefert mit Verweis auf Ziff. 1.2 ausschliesslich qualifizierte Kunden in einem selektiven Vertriebssystem, um eine möglichst kompetente, qualitativ hochstehende und hochwertige Betreuung und Behandlung der Endkunden sicherzustellen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Grundausbildungen und Weiterbildungen für die richtige Produktanwendung und Kundenberatung und ‐betreuung zu absolvieren.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Bedürfnisse und den Befund des Endkunden, insbesondere Unverträglichkeiten und Allergien, sorgfältig und fachgerecht abzuklären und ist für eine richtige Produktberatung und ‐anwendung verantwortlich.

7.4 Die zu den von swissestetic vertriebenen Produkten gehörenden Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

8. Gewährleistung/Haftung

8.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Transportschäden, erkennbare Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften sofort zu untersuchen. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei Anlieferung gegenüber dem ausliefernden Spediteur / Paketdienstleister geltend zu machen. Erkennbare Sachmängel sind vom Kunden innerhalb von 3 Werktagen (72 Std.) ab Zustellung der Ware schriftlich uns gegenüber zu rügen.

8.2 swissestetic ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Sofern ein von swissestetic zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und vom Kunden rechtzeitig angezeigt wurde, ist swissestetic– unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass swissestetic auf Grund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat für jeden Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

8.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der swissestetic die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von swissestetic verweigert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet swissestetic uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet swissestetic nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

8.6 Die Haftungsbeschränkung nach 8.5 gilt entsprechend auch für andere als vertragliche Schadenersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch in Bezug auf unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter.

8.7 Soweit swissestetic bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits‐ und / oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet swissestetic auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet swissestetic allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits‐ und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

8.8 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von swissestetic ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Eigentum an der Ware geht nicht mit der Aushändigung oder Auslieferung an den Kunden über, sondern erst nach dem Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschliesslich Nebenforderungen und Schadensersatzansprüche erfüllt hat. swissestetic ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Betreibungsamt eintragen zu lassen.

9.2 Der Kunde hat swissestetic von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmassnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Er hat swissestetic alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoss gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Massnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

9.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so kann swissestetic die Herausgabe der in seinem Besitz stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch swissestetic liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwendungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet. swissestetic ist nicht verpflichtet, die Ware wieder zum vollen Verkaufspreis zurückzunehmen und kann diese auch nicht mehr als neuwertig weiter veräussern.

10. Erfüllungsort

10.1 Der Erfüllungsort für Zahlungen und für unsere Warenlieferungen ist der Sitz der swissestetic.

11. Datenverarbeitung, Datenschutz

11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln. Dies unter der Voraussetzung, dass die Weiterverarbeitung im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

11.2 Zum Datenschutz gelten die Regelungen unserer Datenschutzerklärung, die integrierender Bestandteil dieser AGB bilden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

12.1 Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts

12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, jedwede Ansprüche teilweise oder vollumfänglich aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung von swissestetic abzutreten.

12.3 Der Gerichtsstand für beide Parteien liegt am Sitz der swissestetic. Diese ist jedoch grundsätzlich berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand respektive an dessen Sitz zu verklagen.